Historie

Von der Gründung bis heute

Historie

Von der Gründung bis heute

Historie des Rechtlerverbandes Pfronten

Mit Beginn des 9. Jahrhunderts erfolgte die erste Besiedlung und damit Rodung der Pfrontner Mark. Daraus entwickelten sich die heutigen 13 Ortsteile, deren Markbriefe bis auf das Jahr 1403 zurückgehen.

Die zur Einzelbewirtschaftung nicht mehr geeigneten und weiter entfernt gelegenen Flächen wurden von allen Siedlern gemeinsam bewirtschaftet. Dies bildete die Grundlage des heutigen Rechtlerverbandes.

Aufgrund der gemeinsamen Rodungsarbeit hatte jeder Siedler das Recht, seinen Eigenholzbedarf im Wald zu schlagen. Mit zunehmender Bevölkerungsdichte führte dies unweigerliche zu Übernutzung, sodass 1556 die ersten Einschränkungen kamen: Teile der Pfrontner Wälder wurden in Bann gelegt und die Holzordnung von 1580 bestimmte, dass 15 Jahre lang kein Holz außerhalb der Pfarrei verkauft werden durfte. Außerdem wurde vorgeschlagen, einen Holzwart zu bestimmen, dieser wurde das erste Mal 1651 erwähnt. Den Posten des Holzwarts gibt es beim Rechtlerverband Pfronten bis heute noch.

Das Jahr 1784 brachte eine wichtige Änderung: Nach Abschluss der Grenzziehung in der Pfrontner Mark wurde von den Pfrontnern festgestellt, dass es bei den auf 432 Häusern ruhenden Anteilsrechten ein für alle Mal bleiben soll, das heißt die Pfarrallmende Pfronten wurden Gemeineigentum von 432 Rechtlern. Da die Höfe der Pfrontner Rechtler alle freieigen waren, konnte von einer Grundherrschaft durch den Bischof in Augsburg nie die Rede sein, er regierte in Pfronten nur als Landesherr.

In diesem vom, hohen Mittelalter herkommendem System der Gemeinde des alten Rechts griff nun die bayerische Gemeindegesetzgebung von 1808/1819 ein. Die Regierung ordnete an, das es nun zwei Gemeinden gibt. Nämlich Steinach-Pfronten und Berg-Pfronten. Dies blieb so bis zum 01.04.1935. Danach wurden die beiden Gemeinden durch das bayerische Staatsministerium wieder zur einheitlichen Gemeinde Pfronten zusammengelegt.

Im Zuge all dieser Entscheidungen musste es zwangsläufig zu einer endgültigen Klärung der Eigentumsfrage der in der Gemeinde Pfronten und den Tiroler Gemeinden Vils, Grän, Zöblen und Schattwald gelegenen Grundstücke mit insgesamt ca. 3300 ha kommen. Vor allem vor dem Hintergrund, dass Anfang des 20. Jahrhunderts ein vermehrter Zuzug nach Pfronten stattgefunden hatte.

Am 08. Dezember 1923 wurde der Rechtlerverband Pfronten gegründet.

Nach langen und zähen Verhandlungen wurden dann am 05. September 1958 die 432 Rechtler als Eigentümer auf unverdenklichen Besitzes ins Grundbuch in Bayern eingetragen und am 02. März 1959 in die Grundbücher in Tirol.

 

Gründung

Laut Gründungsprotokoll vom 08.12.1923 haben die 432 Anteilseigentümer der sogenannten Pfarrallmende den Rechtlerverband Pfronten gegründet. Die 432 Besitzer waren die Nachkommen der ursprünglichen Anwesen in Pfronten, die bei der Hausnummernvergabe 1784 schon bestanden. Nach 1784 wurde nur noch eine weitere Hausnummer, und somit ein Recht vergeben. Seit dieser Zeit gehörte der gesamte Besitz rund um Pfronten zu diesen 432 Hofstellen.

Zweck des Verbandes

„Die Verwaltung des ganzen Wald- und Weidebesitzes Nr. 1/38 Pfronten-Heitlern liegt in der Hand des Rechtlerverbandes Pfronten, der bestrebt ist, die Wald- und Weidewirtschaft nach Kräften zu heben und zu fördern“

Statut Rechtlerverband Pfronten §2 Abs. 1

Struktur

Die Verwaltung des gemeinsamen Besitzes wurde im Statut 1923 drei Ausschüssen auferlegt. Dem Alpausschuss Alpe Berg für die Alpen der Usserpfarr, dem Alpausschuss Alpe Steinach für die Alpen der Unterpfarr und dem Waldausschuss. Alle drei Ausschüsse gemeinsam stellen den Gesamtausschuss, über dem nur noch die Generalversammlung steht.

Der Vorsitzende, der Waldmeister, der Waldkassier , die beiden Alpmeister und die beiden Alpkassiere bilden den engeren Ausschuss (Vorstand). Der Vorsitzende führt in den einzelnen Ausschüssen den Vorsitz und vertritt die Mitglieder gerichtlich und außergerichtlich. Zudem führt er die Geschäfte des Rechtlerverbandes.